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13.08.2021 Pressemitteilung des Rechtsanwaltsbüros Meister & Partner

13.08.2021 Pressemitteilung des Rechtsanwaltsbüros Meister & Partner
Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen, Telefon: 0209 / 35 97 67 0, Fax: 0209 / 35 97 67 9, Email: RAeMeisterpp@t-online.d

Asylantrag von Alassa Mfouapon als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt:
Eilantrag gegen politisch motivierte Asyl-Ablehnung eingereicht!

Am 6. August 2021 wurde uns als Anwälten von Alassa Mfouapon im Asylverfahren ein
Bescheid des unmittelbar Bundesinnenminister Seehofer unterstehenden Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge zugestellt. Mit diesem wird sein Asylantrag als „offensichtlich
unbegründet“ abgelehnt. Diese schärfste Form der Ablehnung eines Asylantrags bedeutet,
dass Alassa Mfouapon unmittelbar von Abschiebung nach Kamerun bedroht ist. Dagegen
haben wir heute Eilantrag beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gestellt mit dem Antrag,
dass ausdrücklich die aufschiebende Wirkung der heute gleichfalls von uns erhobenen Klage
angeordnet wird.
Für die politische Motivation der Ablehnung gegen den vielleicht profiliertesten
Repräsentanten der selbstorganisierten Flüchtlingsbewegung in der BRD spricht, dass das
Bundesamt von ihm selbst formulierten Kriterien für ein faires Verfahren eklatant missachtet.
Darin ist z. B. festgelegt, dass dem Asylbewerber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
ist, wenn vermeintliche „Widersprüche“ im Asylverfahren zur Begründung für eine
Ablehnung des Asylantrags verwendet werden sollen. Im Gegensatz dazu verwendet das
Bundesamt eine offensichtlich fehlerhafte Datumsangabe aus einer polizeilichen Vernehmung
der Ehefrau von Alassa Mfouapon, obwohl sich die korrekten Datumsangaben mit
entsprechenden Belegen in der Akte des Bundesamts befinden.
Durch den gesamten Bescheid zieht sich die zynische und rassistische Haltung gegenüber
Flüchtlingen, mit der das Bundesinnenministerium beispielsweise bis zuletzt an
Abschiebungen nach Afghanistan festhalten wollte. So ist ständig die Rede von der
„angeblichen Ehefrau“, dem „angeblichen Sohn“, der „angeblich auf der Flucht im
Mittelmeer ertrunken sei“. Das diktatorisch regierte, von zunehmenden bewaffneten
Konflikten geprägte Kamerun wird in äußerst fragwürdiger Behördensprache als Land
„mittlerer menschlicher Entwicklung“ bezeichnet. Auf der anderen Seite werden die von
Alassa Mfouapon vorgebrachten Asylgründe pauschal als „unglaubhaft“ abgetan, obwohl
zahlreiche Quellen seine Schilderung der islamistisch verbrämten, mit staatlichen Organen
verquickten feudalen Verfolgung belegen.
„Das ist offensichtlich eine Retourkutsche des Innenministeriums und des Bundesamts gegen
einen der bekanntesten Flüchtlingsaktivisten. Alassa Mfouapon hat sich bereits gegen eine
Hetzkampagne der Bild-Zeitung durchgesetzt und einen Prozess gegen einen brutalen Polizeieinsatz
in der LEA in Ellwangen in wesentlichen Teilen gewonnen. Er war in Kamerun
politisch verfolgt, saß in Libyen in einem KZ-ähnlichen Lager. Wir streiten für sein Recht auf
Asyl. Das ist ein Beitrag zum Kampf gegen die menschenverachtende Flüchtlingspolitik der
EU und der gesamten BRD“, so Rechtsanwalt Peter Klusmann.
Für weitere Ausführungen bzw. Auskünfte stehen wir unter den oben genannten Kontaktdaten
jederzeit zur Verfügung.


Anwaltsbüro
Meister & Partner
Industriestraße 31
45899 Gelsenkirchen
Tel: 0209/3597670
Fax: 0209/3597679
RAeMeisterppge@t-online.de
www.kanzleimeister.de

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