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Чи стаття 13 Основного закону захищає недоторканність житла лише для білих європейських біженців?

18.03.22 Pressemitteilung

Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität begrüßt sehr den unbürokratischen Umgang mit den vor Bomben und Gewehrkugeln geflüchteten Flüchtlingen aus der Ukraine! Einfühlsam wird ihnen nach Kräften ermöglicht, mit ihren schrecklichen Erfahrungen und Ängsten möglichst in geschützten Wohnungen und nicht in Massenquartieren unterzukommen.Sie genießen Freizügigkeit und erhalten das Recht, zu arbeiten. Das sollte im Umgang mit allen Flüchtlingen, die aus Kriegs- und Krisengebieten kommen und Schreckliches erlebt haben, eigentlich normaler Standard sein.
Dazu passt allerdings nicht, dass Alassa Mfouapon am 28.3.22 vor Gericht erneut um die Gültigkeit des Artikel 13 GG zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung, auch für Flüchtlinge, streiten muss.

Zur Erinnerung: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte im Urteil vom 18.2.21 zur Klage Alassa Mfouapon gegen das Land BW wegen Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen zwar festgestellt, „dass die durch den Polizeivollzugsdienst des beklagten Landes (Baden-Würtemberg) gegenüber dem Kläger in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen am 03.05.2018 durchgeführte Personenfeststellung, das Betreten und Durchsuchen des Zimmers des Klägers, das Durchsuchen des Klägers und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmal-Handschließen rechtswidrig gewesen sind. …..Im Übrigen hat die 1. Kammer die Klage abgewiesen…Das Gericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen“

Da allen betroffenen Flüchtlingen ähnliche Behandlung zuteil wurde, bedeutet es das faktische Anerkenntnis, dass der gesamte Einsatz rechtswidrig war.  Nicht rechtswidrig war aber nach Auffassung der Kammer, dass der grundgesetzlich garantierte Schutz der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ den Flüchtlingen in Sammelunterkünften nicht zugestanden wird!
Darum ging Alassa Mfouapon gegen das Urteil in Berufung. Im anstehenden Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim darf mit Spannung erwartet werden, wie die Richter urteilen werden.  Es ist in Baden-Württemberg gängige Praxis, Zimmer in Flüchtlingsunterkünften einfach zu betreten, dies sogar einfach per Hausordnung zur Norm zu erklären. Dazu hatte die Juristin Sarah Lincon von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die Hausordnung der Erstaufnahme­einrichtung Freiburg, bemerkt: „ Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo die Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchtetenunterkünften. Die Landesregierung schränkt zentrale Rechte in den Einrichtungen unverhältnismäßig ein – und das ohne jede gesetzliche Grundlage.“
Die Verhandlung ist am Mo. 28. März 22, um 10 Uhr, Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Schubertstr. 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III

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