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Kein Bußgeld für Asylbewerber Alassa Mfouapon von der Stadt Gelsenkirchen!

Gelsenkirchen, den 24. November 2024


Also wie, was, was ist los? Es ist wie im bösen Märchen… Warum soll Alassa jetzt eine Bußgeld an die Stadt Gelsenkirchen zahlen? Nur weil er hier eine Ausbildung gemacht hat?

Das ist die Geschichte von Alassa Mfouapon, 35 Jahre alt, aus Kamerun. Er wurde bekannt 2018 nach der Razzia der Polizei in Ellwangen für seinen entschlossenen Kampf gegen die rassistische Polizeigewalt und setzt sich für die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland und im Freundeskreis Flüchtlingssolidarität als Bundessprecher ein.

Am Mittwoch, den 27. November um 10 Uhr 30 findet beim Amtsgericht Gelsenkirchen der Prozess von Alassa Mfouapon statt, der gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Gelsenkirchen Einspruch eingelegt hat. Alassa Mfouapon, war seinerzeit noch Asylbewerber und war der Stadt Ravensburg in Baden-Württemberg zugewiesen. Seitens der Behörden konnte er sich jedoch zeitweise in Gelsenkirchen aufhalten, um hier und in Dortmund an der Robert-Bosch-Berufsschule eine Berufsausbildung zu machen. Drei Jahre lang pendelte er von Ravensburg nach Gelsenkirchen.

Die Stadt Gelsenkirchen verhängte danach jedoch ein Bußgeld von mehr als 1000 Euro, weil sie der Meinung ist, er hätte sich deshalb in Gelsenkirchen anmelden müssen. Als Asylbewerber war ihm dies jedoch nicht möglich: Alassa Mfouapon hatte deshalb bei der Bezirksregierung Arnsberg, der zuständigen Behörde des Landes Land Nordrhein-Westfalen die Umverteilung nach Gelsenkirchen beantragt. Diese fragte dazu bei der Stadt Gelsenkirchen an, da sie dem Anliegen nachkommen wollte. Nachdem die Stadt die Anfrage erst verschleppte, lehnte sie den Umzug ausdrücklich schriftlich ab und verhinderte so, dass sich Alassa Mfouapon in Gelsenkirchen anmelden konnte! Die Begründung war „Die Stadt hat schon viele Flüchtlinge und wir können nicht mehr aufnehmen“ – obwohl er sich selbst finanzierte und niemandem auf der Tasche lag. Das war nur Alassa, erst danach kamen die 1000 Flüchtlinge aus der Ukraine.

Ohne die Hilfe seiner Freundin und seiner solidarischen Freunde wie im Freundeskreis Flüchtlingssolidarität und in Solidarität International hätte Alassa es kaum geschafft. Sein Anwalt reichte beim Gericht in Arnsberg Klage ein, so dass Alassa nach Gelsenkirchen umziehen konnte.

Alassa sagt: „Als Asylbewerber in Deutschland hatte ich es als Auszubildender besonders schwer. Alles, was anderen leicht fällt, musste ich mir immer hart erkämpfen. Meinen Deutschkurs habe ich damit ich überhaupt eine Ausbildung machen konnte. Ich habe freiwillig und auf eigene Kosten jeden Abend den Deutschkurs parallel zur Ausbildung besucht und mittlerweile das C1-Niveau erreicht. Während der Ausbildung, in der ich viel Konzentration brauchte, musste ich mich durchkämpfen. Es war anstrengend, jedes Mal nach Ravensburg zu fahren, um meinen Ausweis verlängern zu lassen. Ich war Auszubildender, verdiente sehr wenig Geld, bekam keine Unterstützung von der Stadt, musste aber 2 Mieten bezahlen? Warum wurde ich so behandelt? Nur weil ich mich für die Rechte von Flüchtlingen eingesetzt habe?

Alassa hat seine Ausbildung von Februar 2020 bis März 2023 trotz dieser Pendelei erfolgreich abgeschlossen. Allerdings mit vielen Schulden. Er hat während der Ausbildung keine Unterstützung vom Stadt Gelsenkirchen bekommen, weder Berufsausbildung Beihilfe, Schulfahrtkosten usw… Als Azubi war das ungerecht.

Nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung und Aufnahme einer unbefristeten Beschäftigung in Gelsenkirchen, konnte die Stadt Gelsenkirchen die Umverteilung nicht mehr verhindern und Alassa Mfouapon wurde nunmehr der Stadt Gelsenkirchen zugewiesen, wo er sich jetzt auch anmelden konnte.

Als er sich nun beim Einwohnermeldeamt anmeldete, nahm die Stadt Gelsenkirchen dies zum Anlaß, ein Bußgeld von mehr als 1000 Euro zu verhängen, da er sich bereits bei Beginn seiner Ausbildung hätte anmelden müssen.

Sein Anwalt Roland Meister schreib:

Dies hatte die Stadt Gelsenkirchen jedoch ausdrücklich verweigert und Alassa Mfouapon zum Pendeln gezwungen. Aus den Akten ergibt sich, dass dieses skandalöse Vorgehen gegen einen Flüchtling, der unter schwierigsten Bedingungen Deutsch lernte, eine Ausbildung zum Mediengestalter erfolgreich abschloss, seinen Lebensunterhalt verdient und sich nichts zuschulden kommen ließ, unter ausdrücklicher Einschaltung des Amtes der Oberbürgermeisterin erfolgte, die sich gerne so demokratisch und human gibt.

Alassa Mfouapon war immer wieder Angriffen faschistischer Kräfte ausgesetzt und führte erfolgreich u.a. einen Prozess gegen Alice Weidel von der AfD, die ihn verunglimpft hatte. Alassa Mfouapon war im Juni 2024 auch öffentlicher Sprecher der antifaschistischen Kräfte gegen den Parteitag der AfD in Essen. (siehe u.a.: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-06/demonstration-afd-parteitag-essen-ende-gelaende)

Was wie eine Schmierenkomödie seitens der Stadt Gelsenkirchen erscheint, ist eine offenkundige Diskriminierung und Kriminalisierung eines bundesweit anerkannten Antifaschisten.

Damals schrieb der Freundeskreis dazu:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir wenden uns an Sie, um gegen die Schikanen der Stadt Gelsenkirchen gegenüber Alassa Mfouapon, Bundessprecher des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität, zu protestieren. Dazu bitten wir Sie, beiliegende Pressemitteilung zur Kenntnis zu nehmen.

Es ist angebracht, dass Sie als Stadtoberhaupt dazu Stellung beziehen.

Immerhin war es die Stadt Gelsenkirchen, die abgelehnt hat, dass Alassa Mfouapon in den letzten Jahren während seiner Ausbildung zum Mediengestalter hier wohnen kann, so dass er gezwungen war zwischen seinem Wohnsitz in Ravensburg und hier zu pendeln. Und jetzt wird ihm von der Stadtverwaltung mit Bußgeld gedroht, weil er sich nicht bereits 2020 angemeldet hat!

Wir erwarten eine sofortige Rücknahme dieses Verfahrens und eine Entschuldigung der Stadt gegenüber Alassa Mfouapon! Wir erwarten, dass endlich eine unserer Stadt würdige Willkommenskultur für alle Flüchtlinge praktiziert wird.

Selbstverständlich stehen wir für Gespräche zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Daniela Müller

im Auftrag der Gruppe Gelsenkirchen des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität

Das Bußgeldverfahren muss unverzüglich eingestellt werden!

Kommt zum Prozess am Mittwoch, den 27. November

Treffpunkt um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumerstraße 79.

Bitte gebt die Information weiter!

Informationen und Kontakt: Freundeskreis Flüchtlingssolidarität:
www.freunde-fluechtlingssolidaritaet.org Email: info@freunde-fluechtlingssolidaritaet.org Kontakt in Gelsenkirchen über SOLIDARITÄT INTERNATIONAL: Marlies Schumann Tel. 0209-202451 email: marlies.schumann@gmx.de

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