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Schutz vor Gewalt gegen Mädchen und Frauen – schöne Sonntagsreden und skandalöse unmenschliche Rechtsprechung

Gestern noch wurde vielerorts – auch „offiziell“ – der „Tag gegen Gewalt an Frauen“ begangen. Heute zeigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, wie ernst es der deutschen Rechtsprechung mit dem Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt ist: nämlich gar nicht, zumindest wenn es um Geflüchtete geht. 
Worum geht es? In vielen Ländern Afrikas gibt es immernoch eine unmenschliche Praxis, die Leid, Schmerzen, dauerhafte gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod nach sich zieht: Die Beschneidung der Genitalien von Mädchen und Frauen. Eine nigerianische Familie aus dem Freundeskreis Flüchtlingssolidarität hatte gegen die Ablehnung ihres Asylantrags durch das Bundesamt für Migration – BAMF – vorm Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt. Dass diese Familie Asyl braucht, ist mehr als berechtigt. Denn es besteht die Gefahr, dass ihre kleine Tochter bei Rückkehr nach Nigeria gewaltsam beschnitten wird. Damit haben sie schon leidvollste Erfahrungen gemacht: Ihre erste Tochter wurde in Abwesenheit der Eltern und ohne dass sie etwas davon wussten, geschweige denn ihre Zustimmung gegeben hätten, von einer Verwandten beschnitten. Das kleine Mädchen verblutete daran elendiglich! Ein solches Risiko wollen die Eltern für ihre zweite Tochter, mit der sie jetzt hier leben, auf keinen Fall eingehen und deshalb auch nicht nach Nigeria zurückkehren. Weibliche Genitalverstümmelung findet überall in Nigeria statt und wird oft auch gegen den Willen der Eltern auf Geheiß von Großeltern, der Dorfgemeinschaft usw trotzdem durchgeführt. Das stellte übrigens auch ein Bericht der EU Agentur für Asyl (10.7.24) fest. 
 
Der Richter hingegen machte von Anfang an sehr deutlich, dass er die Klage ablehnen wird. Obwohl es in Freiburg und Münster zu derselben Problematik auch schon positive Urteile gab. „Das sind Ausreißer,“ so der Richter. Die Familie sei nicht staatlich-politisch verfolgt, also gebe es keinen Asylgrund. Sie könne ja in Nigeria woanders hin ziehen, weit weg von den Verwandten. Außerdem meinte er genau zu wissen, dass „nur“ 50% der Frauen beschnitten würden und die Edu, zu denen die Familie gehört, die Mädchen nur im 1. Lebensjahr beschneiden.

Dass ihre erste Tochter mit neun Jahren beschnitten wurde und daran starb, ignorierte er. Argumente des Anwalts ließ er nicht gelten, dass die Familie sehr wohl in Gefahr sei, dass 90% in Familienverbänden leben, wo sich Eltern gegen Beschneidungen nicht durchsetzen könnten. Die Familie würde auf der Straße und damit im völligen Elend landen! 

Arbeiterfamilien sind in Afrika in der Regel auf Familienverbände angewiesen – weil es so gut wie keine staatliche Daseinsfürsorge gibt. Aber diese Zusammenhänge ignoriert die deutsche Rechtsprechung, und gleichzeitig rühmt sich Außenministerin Annalena Barbock einer „wertebasierten feministischen“ Außenpolitik. Wie scheinheilig ist das denn! 
„Sie haben nichts zu befürchten“, schloss der Richter die Verhandlung. Bei der im Grunde nichts verhandelt werden konnte. Die nigerianische Familie und die anwesenden Freunde vom Freundeskreis Flüchtlingssolidarität werden sich damit nicht abfinden. Verstümmelung und Bedrohung von Frauen muss als Asylgrund anerkannt werden! 

Renate vom Freundeskreis Flüchtlingssolidarität Gelsenkirchen

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