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Pressemitteilung des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität

22.02.22
Pressemitteilung des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität


Auch für Flüchtlinge gelten die allgemeine Menschenrechte.
Berufungsverfahren in Sachen Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg
Im Februar 2021 hatte der Anwalt des Bundessprechers vom Freundeskreis Flüchtlingssolidarität,
Alassa Mfouapon, erfolgreich geklagt; das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Alassa Mfouapon
Recht gegeben: Die willkürlichen Polizeimaßnahmen gegen ihn und damit auch alle anderen
Einwohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen im Zusammenhang mit dem
Sturm der Polizei auf die LEA am frühen Morgen des 3. Mai 2018 waren unverhältnismäßig und
damit rechtswidrig.
Was das Gericht aber nicht anerkannte: Dass die Zimmer von Alassa Mfouapon und der anderen
Flüchtlinge in der Unterkunft als Wohnung im Sinne von Artikel 13 GG anzuerkennen sind. Das
Gericht verweigerte damit den Flüchtlingen das fundamentale Grundrecht der Unverletzlichkeit der
Wohnung, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Das ist nicht hinnehmbar und
deshalb geht Alassa Mfouapons mit seinem Anwalt, Roland Meister, dagegen in die Berufung,
ebenso dagegen, wie er bei seiner Abschiebung im Juni 2018 nach Italien von der Polizei behandelt
wurde.
Wichtige Rechte nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechts Konvention sind
nicht teilbar, sondern haben für alle zu gelten.
Die Verhandlung ist am Mo. 28. März 22, um 10 Uhr, Verwaltungsgerichtshof Mannheim,
Schubertstr. 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III (16 Plätze für Besucher)

Alassa Mfouapon

de_DEDeutsch
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