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Pressemitteilung zum Prozess Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg

Großer Teilerfolg!

Mit einem wichtigen Teilerfolg endete der Prozess von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg. „Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass die gegenüber dem Kläger im Rahmen der Razzia am 03.05.2018 getroffenen polizeilichen Maßnahmen unverhältnismäßig waren.“ Das betrifft sowohl den Zeitpunkt um kurz nach fünf Uhr morgens, als auch, so die Pressemitteilung des Gerichts  „das Betreten und Durchsuchen des Zimmers des Klägers, das Durchsuchen des Klägers und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmal-Handschließen“ (die Bewohner wurden damals mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gebracht). Auch dass ihm bei seiner Abschiebung nach Italien am 20. Juni 2018 sein Portemonnaie weggenommen wurde und auch auf Aufforderung nicht herausgegeben wurde, war rechtswidrig. Damit ist das Gericht der Klage teilweise gefolgt! Dieser wichtige Teilerfolg lässt auch die damaligen massiven Äußerungen der grün-schwarzen Landesregierung wie des Bundesinnenministers, die die Flüchtlinge als kriminell brandmarken wollten, in einem anderen Licht erscheinen – denn offensichtlich war es die Polizei, die damals das Recht gebrochen hat!

Andererseits ist das Gericht in einer wichtigen Frage der beklagten Landesregierung gefolgt und schließt sich deren Auffassung an, dass es sich bei den Räumen der Geflüchteten nicht um schützenswerten Wohnraum handelt! Als Begründung brachte die Vertreterin der Landesregierung vor Gericht vor, dass die Bewohner ja keine Schlüsselgewalt über ihre Räume haben, keine Privatheit in dem Sinne, dass sie allein darüber bestimmen dürfen, wer ihre Räume betritt, mit wem sie darin wohnen und wie lange. Alle Einschränkungen der Hausordnung der LEA, die von den Flüchtlingen als menschenunwürdig empfunden werden, zumal sie teilweise über Jahre dort leben müssen – sie werden nun auch noch als Begründung dafür hergenommen, dass es als Wohnraum nicht schützenswert ist! Wie beschämend! Gegen das Urteil, das erst noch schriftlich zugestellt werden wird,  können beide Seiten in Berufung gehen.

de_DEDeutsch
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