Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere aktuelle Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung:
Antrag auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Internationalem Strafgerichtshof (IstGH) gestellt:
Ursula von der Leyen, Angela Merkel und Emmanuel Macron müssen als Verantwortliche für die EU-Flüchtlingspolitik wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt und bestraft werden
Am 20. Februar 2021 hat das „Tribunal 2.0 – Jetzt reden wir: Entschlossen gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der EU“ als online-Veranstaltung stattgefunden. Zahlreiche Zeugenaussagen von Geflüchteten berichteten von der menschenverachtenden, den Tod tausender im Mittelmeer sehenden Auges in Kauf nehmenden Flüchtlingspolitik der EU. Ebenso berichteten Menschen, die unter unwürdigsten Bedingungen in Internierungslagern der EU wie Moria/Kara Tepe leben müssen.
Neben zahlreichen Schlussfolgerungen über das gemeinsame organisierte Eintreten für die Rechte der Geflüchteten, deren Selbstorganisation oder der praktischen Flüchtlingssolidarität befürworteten die Teilnehmer des Tribunals auch die Einleitung juristischer Schritte gegen die Verantwortlichen des Massensterbens im Mittelmeer. Unsere Kanzlei hat daher heute bei der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IstGH) in Den Haag, Frau Fatou Ben Bensouda, einen Antrag auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen der EU und ihrer Mitgliedstaaten wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne von Art. 7 des IStGH-Statuts eingereicht. Der Antrag richtet sich gegen die Hauptverantwortlichen der reaktionären EU-Flüchtlingspolitik wie die Präsidentin der EU-Kommission von der Leyen, Bundeskanzlerin Merkel, den französischen Präsidenten Macron oder den Leiter der EU-Grenzpolizei FRONTEX.
Im Antrag heißt es unter anderem:
„Die Verantwortlichen in der EU und ihren Mitgliedstaaten, insbesondere den größten EU-Staaten wie Deutschland oder Frankreich, haben eine persönliche Verantwortung für diese menschenverachtende Migrationspolitik.
Diese muss als eine Politik der totalen Abschottung und Abschreckung gekennzeichnet werden, die unter anderem unter Verletzung der UN-Menschenrechtskonvention Tausende von Menschenleben fordert, unter Verletzung internationalen Völkerrechts mit Rücktransporten von Flüchtlingen illegale Zurückweisungen vornimmt und sie in Internierungslagern ähnlichen Einrichtungen menschenunwürdigen Lebensbedingungen aussetzt. … Die Vorgänge haben eine solche Schwere, dass ein Eingreifen des IStGH und von Ihnen als Chefanklägerin unbedingt gerechtfertigt ist. Ihr (der Verantwortlichen für die EU-Migrationspolitik; d. Verf.) Verhalten ist strafrechtlich relevant sie sollten letztlich bestraft und auch inhaftiert werden.“
Über den Fortgang des Verfahrens werden wir Sie informieren. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Kanzlei zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Jasenski, Rechtsanwalt
Anlage: Antrag an die Chefanklägerin des IstGH als pdf-Datei