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11 Punkte Programm des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität

  1. Der „FreundeskreisFlüchtlingssolidarität“ ist ein überparteilicher, selbstorganisierter Zusammenschluss von Flüchtlingen und Aktivisten der demokratischen und revolutionären Bewegung in Deutschland, der gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und der EU kämpft und für das Asylrecht auf politischer Grundlage. Er baut auf den reichhaltigen Erfahrungen der selbstorganisierten Flüchtlinge aus Ellwangen auf, die – wie Alassa Mfouapon – gegen den martialischen Polizeieinsatz oder Abschiebungen entschlossen gekämpft haben und kämpfen.
  2. Der Freundeskreis tritt ein für grundlegende demokratische sowie soziale Rechte und Freiheiten, das Recht auf Flucht sowie die Anerkennung frauenspezifischer Unterdrückung als Asylgrund.
  3. Der Freundeskreis steht für eine zukunftsweisende fortschrittliche Flüchtlingspolitik, in der die Fluchtursachen bekämpft werden, nicht die Flüchtlinge. Dazu gehört auch die offene Diskussion über gesellschaftliche, u. a. sozialistische Alternativen. Deshalb haben Rassismus und Antikommunismus keinen Platz im Freundeskreis.
  4. Die Mitglieder des Freundeskreises unterstützen die Betroffenen, sich für gegenseitige Beratung und Hilfe zu organisieren: zur Bewältigung von Problemen wie der Anerkennung als Flüchtlinge/ Asylsuchende, Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Behörden und Gerichten, Wohnungssuche, Familienzusammenführung, medizinischer sowie juristischer Beratung und Betreuung, Sprachkurse usw. Sie organisieren die Solidarität (u.a. Prozessbegleitungen) und den Protest bei drohender oder vollzogener Abschiebung und bei politisch motivierter Kriminalisierung und gegen rassistische und faschistische Angriffe.
  5. Sie beraten bei der Entwicklung von Initiativen die Selbstfinanzierung dieser Aktivitäten. Der Freundeskreis selbst ist keine geldgebende Organisation. Er ist finanziell unabhängig und finanziert seine Arbeit mit aktiver Spendenarbeit und legt auf seinen Treffen regelmäßig Rechenschaft ab über Einnahmen und Ausgaben.
  6. Der Freundeskreis arbeitet bundesweit mit internationalen Beziehungen. Er pflegt eine enge Zusammenarbeit mit allen Initiativen und Organisationen, mit denen es Schnittstellen zu den Zielen des Freundeskreis gibt.
  7. Der Freundeskreis arbeitet auf Grundlage dieses Programms. Die Gruppen der Bundesländer wählen jeweils eine Sprechergruppe. Je ein Vertreter der Bundesländer bilden die bundesweite Sprechergruppe. Es gibt bundesweit eine Kassiererin und Kassenprüferin, die in einer Mitgliederversammlung gewählt werden. Für die eigene praktische Arbeit können die Gruppen Unterkassen machen mit gewählter Kassierer*in.
  8. Weitere Funktionen sind Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie Zusammenarbeit mit anderen Initiativen und Organisationen, die sowohl regional als auch bundesweit durchgeführt wird.
  9. Er gewinnt einen oder mehrere juristische Berater.
  10. Die Mitgliederversammlung beschließt über die wesentlichen Projekte, Vorhaben und Arbeitsmethoden, über deren Umsetzung die Inhaber von Funktionen dann rechenschaftspflichtig sind.
  11. Wer Mitglied wird, trägt sich in die Mitgliederliste ein. Der Jahresbeitrag ist 10 €uro für Flüchtlinge/geringes Einkommen, 20 Euro für Berufstätige.

(einstimmig verabschiedet beim Gründungstreffen des Freundeskreis Flüchtlinge am 27.6.2020)

11 Punkte Programm des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität

  1. Der „FreundeskreisFlüchtlingssolidarität“ ist ein überparteilicher, selbstorganisierter Zusammenschluss von Flüchtlingen und Aktivisten der demokratischen und revolutionären Bewegung in Deutschland, der gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und der EU kämpft und für das Asylrecht auf politischer Grundlage. Er baut auf den reichhaltigen Erfahrungen der selbstorganisierten Flüchtlinge aus Ellwangen auf, die – wie Alassa Mfouapon – gegen den martialischen Polizeieinsatz oder Abschiebungen entschlossen gekämpft haben und kämpfen.
  2. Der Freundeskreis tritt ein für grundlegende demokratische sowie soziale Rechte und Freiheiten, das Recht auf Flucht sowie die Anerkennung frauenspezifischer Unterdrückung als Asylgrund.
  3. Der Freundeskreis steht für eine zukunftsweisende fortschrittliche Flüchtlingspolitik, in der die Fluchtursachen bekämpft werden, nicht die Flüchtlinge. Dazu gehört auch die offene Diskussion über gesellschaftliche, u. a. sozialistische Alternativen. Deshalb haben Rassismus und Antikommunismus keinen Platz im Freundeskreis.
  4. Die Mitglieder des Freundeskreises unterstützen die Betroffenen, sich für gegenseitige Beratung und Hilfe zu organisieren: zur Bewältigung von Problemen wie der Anerkennung als Flüchtlinge/ Asylsuchende, Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Behörden und Gerichten, Wohnungssuche, Familienzusammenführung, medizinischer sowie juristischer Beratung und Betreuung, Sprachkurse usw. Sie organisieren die Solidarität (u.a. Prozessbegleitungen) und den Protest bei drohender oder vollzogener Abschiebung und bei politisch motivierter Kriminalisierung und gegen rassistische und faschistische Angriffe.
  5. Sie beraten bei der Entwicklung von Initiativen die Selbstfinanzierung dieser Aktivitäten. Der Freundeskreis selbst ist keine geldgebende Organisation. Er ist finanziell unabhängig und finanziert seine Arbeit mit aktiver Spendenarbeit und legt auf seinen Treffen regelmäßig Rechenschaft ab über Einnahmen und Ausgaben.
  6. Der Freundeskreis arbeitet bundesweit mit internationalen Beziehungen. Er pflegt eine enge Zusammenarbeit mit allen Initiativen und Organisationen, mit denen es Schnittstellen zu den Zielen des Freundeskreis gibt.
  7. Der Freundeskreis arbeitet auf Grundlage dieses Programms. Die Gruppen der Bundesländer wählen jeweils eine Sprechergruppe. Je ein Vertreter der Bundesländer bilden die bundesweite Sprechergruppe. Es gibt bundesweit eine Kassiererin und Kassenprüferin, die in einer Mitgliederversammlung gewählt werden. Für die eigene praktische Arbeit können die Gruppen Unterkassen machen mit gewählter Kassierer*in.
  8. Weitere Funktionen sind Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie Zusammenarbeit mit anderen Initiativen und Organisationen, die sowohl regional als auch bundesweit durchgeführt wird.
  9. Er gewinnt einen oder mehrere juristische Berater.
  10. Die Mitgliederversammlung beschließt über die wesentlichen Projekte, Vorhaben und Arbeitsmethoden, über deren Umsetzung die Inhaber von Funktionen dann rechenschaftspflichtig sind.
  11. Wer Mitglied wird, trägt sich in die Mitgliederliste ein. Der Jahresbeitrag ist 10 €uro für Flüchtlinge/geringes Einkommen, 20 Euro für Berufstätige.

(einstimmig verabschiedet beim Gründungstreffen des Freundeskreis Flüchtlinge am 27.6.2020)

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