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Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart – Asyl für Esra Y.!

Kundgebung vor dem Prozess

25.3.2022 Pressemitteilung: Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart – Asyl für Esra Y.!

Mit einem wichtigen Erfolg endete gestern die Klage der jungen kurdischen Medizinstudentin Esra Y. auf Anerkennung ihres Asylantrages vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht.

Gleich zwei Vertreter des Amts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren erschienen – dieses ungewöhnlich große Aufgebot machte gleich zu Anfang der Verhandlung deutlich, dass sie auf Abweisung der Klage und somit auf Ablehnung des Asyls bestehen. Mit ihrer Begründung – Esra Y. sei angeblich in der Türkei zurecht wegen krimineller Vergehen verurteilt worden – stellt sich die dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde voll hinter das Urteil des faschistischen Erdogan-Regimes, das den gerechten Befreiungskampf des kurdischen Volkes als „Terror“ kriminalisieren will.

Dass es sich bei Esra’s „Vergehen“ im Gegenteil um einen zutiefst humanitären Einsatz im Kriegsgebiet von Rojava unter Lebensgefahr gehandelt hatte – das stellte sich im Laufe des Verfahrens so klar heraus, dass die BAMF-Vertreter schließlich nicht umhinkonnten, ihren Antrag zurückzuziehen.

Mit Geduld und Interesse hörte sich die Vorsitzende Richterin die Lebensgeschichte der jungen Frau an, die schon als Kind die Angriffe türkischer Militärs gegen ihr kurdisches Dorf miterleben musste. Diese Erfahrungen von Gewalt und Diskriminierung insbesondere gegenüber den kurdischen Frauen prägten ihren Wunsch, Ärztin zu werden. Als Rojava und die Stadt Kobane vom faschistischen IS angegriffen wurde und die Bevölkerung sich mit ihren Selbstvereidigungseinheiten YPG und YPJ heldenhaft gegen die mordenden Banden zur Wehr setzte, folgte sie als Medizinstudentin einem Aufruf, dort medizinische Hilfe zu leisten – sie behandelte jeden unterschiedslos und fragte nicht, ob es sich um zivile Opfer handelte, oder um Kämpferinnen und Kämpfer der Selbstverteidigungseinheiten. Bei einem Beschuss der Krankenstation durch den IS wurde sie selbst schwerst verletzt und bewusstlos in die Türkei zurückgebracht. Vom türkischen Staat, der offen mit dem IS kooperierte, erhielt sie jedoch keine medizinische Hilfe, sondern eine Anklage, Gefängnis und Folter. Ihr selbstloses Engagement hatte ihr jedoch große Anerkennung und eine Auszeichnung der Istanbuler Ärztekammer eingebracht. Nur mithilfe von Freunden und der demokratischen Öffentlichkeit gelang es ihr, ein Minimum an medizinischer Versorgung zu bekommen und schließlich auch die vorläufige Freilassung aus der Haft und die Flucht nach Deutschland.

Doch um ihre Anerkennung als Flüchtling musste sie hier vier Jahre lang kämpfen. Jetzt endlich kann sie hier die Sprache weiter lernen und ihr Medizinstudium zu Ende bringen.

Das Gericht vermied es, die Frage zu beantworten, ob es sich, wie vom Bundesinnenministerium behauptet, bei YPG/YPJ um „terroristische Vereinigungen handelte“ – diese Frage wird demnächst auf europäischer Ebene höchstrichterlich entschieden werden. Doch Esra Y., Ihr Anwalt Roland Meister und die Sympathie der Kundgebungsteilnehmer*Innen vor dem Gericht – kurdische Vereine und Frauenorganisationen aus Stuttgart und Heilbronn, der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität und Solidarität International – ließen keinen Zweifel daran, dass sie es für vollständig berechtigt halten, dass die kurdische Bevölkerung um ihre Befreiung kämpft und sich dafür auch organsiert! Die internationale Solidarität ist auf ihrer Seite!

Mit freundlichen Grüßen Adelheid Gruber

Hier weitere Artikel zum Fall: „Junge Welt“ vom 29.3.22

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