Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität protestiert entschieden gegen das gestern im Bundestag verabschiedete sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz.
Die Regierung präsentiert stolz ihr Maßnahmenpaket als Reaktion auf die gestiegenen Asylbewerberzahlen und die angeblich knappen Unterbringungsmöglichkeiten. Doch hinter den beschönigenden Formulierungen verbergen sich drastische Einschränkungen und fragwürdige Methoden, die die Rechte von Flüchtlingen weiter beschränken.
Im Jahr 2023 scheiterten laut Innenministerium zwei Drittel der geplanten Abschiebungen. Der Ausreisegewahrsam am Flughafen Berlin Brandenburg wird genutzt, um Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, festzuhalten. Nun werden sie gezwungen, dort bis zu 28 Tage in Gewahrsam zu bleiben. Eine Entwicklung, die die Freiheit der Betroffenen stark einschränkt.
Die angekündigten Gesetzesänderungen sollen Abschiebungen erleichtern. Sie sollen nach dem neuen Gesetz ohne jede Ankündigung sofort erfolgen, begleitet von erweiterten Durchsuchungsbefugnissen zur Klärung der Identität von Asylbewerbern. Dies stellt einen klaren Eingriff in die gesetzlich geschützte Privatsphäre dar, er öffnet Tür und Tor für willkürliche Maßnahmen und stellt die grundlegenden Menschenrechte in Frage.
Die Behauptung, dass Personen im Ausreisegewahrsam oder der strengeren Abschiebehaft einen Anwalt gestellt bekommen, wirkt eher wie ein Feigenblatt, um die Verschärfungen humanitär erscheinen zu lassen. In der Realität bleibt zu befürchten, dass diese Rechte nur unzureichend wahrgenommen werden können.
Auf Wunsch der Bundesländer wurde zudem beschlossen, dass Asylbewerber erst nach 3 statt nach 1,5 Jahren volle Sozialleistungen erhalten sollen. Diese Entscheidung stellt eine weitere Hürde für die Integration dar und ignoriert die prekäre Lage, in der sich viele Flüchtlinge bereits befinden.
Die vermeintliche Erleichterung für Asylbewerber, früher eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gesamtentwicklung eine erheblich restriktivere Flüchtlingspolitik bedeutet. Die Rechte von Schutzsuchenden werden weiter eingeschränkt, während die Behörden mehr Machtbefugnisse erhalten.
In der Frankfurter Rundschau vom 19.Januar wird dazu berichtet: „Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte schon in der Bundestags-Anhörung im Dezember, es enthalte unverhältnismäßige Maßnahmen, die nicht nur zu Lasten Geflüchteter und ihrer Helfer:innen gingen, sondern auch zu erheblichen Mehrbelastungen der beteiligten Behörden und Gerichte führen würden. Zu der Anhörung war niemand aus den Reihen der Nichtregierungsorganisationen eingeladen. Auftreten durfte dagegen auf Vorschlag der AfD der Jurist Ulrich Vosgerau. Er war auch beim heftig kritisierten Potsdamer Geheimtreffen von Rechtsextremen mit AfD- und Unions-Politiker:innen dabei gewesen, bei dem es um Pläne für die Vertreibung von Menschen mit Migrationsgeschichte ging.“
Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität begrüßt die zunehmenden Massenproteste gegen den faschistischen „Remigrationsplan“, der bei einem aufgedecktem Geheimtreffen im November 2023 unter Beteiligung führender AFD`ler ausgeheckt wurde. Wir empfinden es allerdings als Heuchelei, wenn sich Vertreter aller Berliner Parteien jetzt hinstellen und warnen, das Treffen in Potsdam würde unsere Demokratie in Gefahr bringen. „Wir schützen alle – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe …“ (Olaf Scholz am 11.01.24 auf X) Wenn das ernst gemeint ist, dann sollten sie sich doch wirklich schützend vor Flüchtlinge stellen und das Asylrecht wieder herstellen.
Auf die aktuellen Demonstrationen gegen Rechts gehört deshalb auch der Protest gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, die solchen faschistischen Plänen Spielraum gibt. Der Protest in vielen Städten mit zehntausenden Menschen in den letzten Tagen zeigen, dass die Mehrheit der Menschen der faschistischen Gefahr den Kampf ansagen will. Wir rufen zur breiten Beteiligung in diesem Sinne auf.
Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI, Regionalgruppe Süd – www.freunde-fluechtlingssolidaritaet.org
Spenden über: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Flüchtllingssolidarität“
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