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Einsatz in Flüchtlingsunterkunft- Ehemals Geflüchteter reicht Verfassungsbeschwerde ein

Dieser wehrt sich nun vor dem Bundesverfassungsgericht – ein Grundrecht sei verletzt worden. 

Ein ehemals in einer baden-württembergischen Aufnahmeeinrichtung untergebrachter Flüchtling hat wegen eines Polizeieinsatzes zu seiner Abschiebung im Jahr 2018 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie das Bundesverfassungsgericht der Presseagentur dpa bestätigte, wurde die mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl eingereichte Beschwerde erhoben. Sie richtet sich den Organisationen zufolge gegen ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom Juni dieses Jahres, das nach ihrer Auffassung das Grundrecht auf Schutz der Wohnung verletzt habe.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied zwar: Zimmer in Flüchtlingsunterkünften seien als Wohnungen anzusehen, die einem besonderen grundrechtlichen Schutz unterliegen. Zugleich hat das Gericht in Leipzig es aber als rechtmäßig eingestuft, dass die Polizei das Zimmer eines Flüchtlings betritt, um ihn zur Abschiebung abzuholen. Das bloße Betreten eines Zimmers oder einer Wohnung sei keine Durchsuchung, für die laut Verfassung eine vorherige Anordnung eines Richters nötig wäre.

Die Flüchtlingsorganisationen sehen durch das Urteil den grundrechtlichen Schutz der Wohnung entkernt. »Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist wenig wert, wenn staatliche Akteure die Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen nach Belieben und sogar nachts betreten können«, kritisierte GFF-Rechtsanwältin Sarah Lincoln laut einer Mitteilung . Gerade Geflüchtete, die häufig durch Krieg, Verfolgung und Flucht schwer traumatisiert seien, bräuchten einen geschützten Rückzugsraum.

»Warum kann die Polizei nicht klopfen und warten, bis ich an die Tür komme? Stattdessen stürmt sie einfach nachts mein Zimmer, ohne Vorankündigung, ohne Abwarten und vor allem ohne einen Durchsuchungsbeschluss«, sagte der Beschwerdeführer der Mitteilung zufolge. »Ich wünsche mir eine Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Rechte von Geflüchteten genauso viel zählen wie die Rechte von anderen Menschen.« 

Bericht entnommen von:
https://www.spiegel.de/panorama/ellwangen-ehemals-gefluechteter-reicht-verfassungsbeschwerde-ein-a-33594def-089a-4d88-9ded-c41156822a4a


de_DEDeutsch
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