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Verfassungsbeschwerde eingereicht!

Alassa Mfouapon, Bundessprecher des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität, reichte – vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Meister&Partner und in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl – eine Verfassungsbeschwerde ein. Die Unverletzlichkeit der Wohnung soll uneingeschränkt auch für Flüchtlingsunterkünfte gelten! Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität steht als Selbstorganisation von Flüchtlingen und solidarischen Menschen für die Losung „Jetzt reden wir“ und hat in dem Sinne in der Vergangenheit wichtige juristische Erfolge erreicht, so gegen die BILD-Zeitung oder gegen Weidel/AfD wegen deren unerträglicher Hetze.


Der Kläger betont die Bedeutung seiner Klage angesichts der Pläne von Innenministerin Faeser zur reaktionären Verschärfung der Gesetzeslage: „Sie will, dass die Polizei, künftig in Gemeinschaftsunterkünften verschiedene Wohnungen und Räumlichkeiten durchsuchen darf – sprich, die Unversehrtheit der Wohnung allgemein bei Abschiebungen aufgehoben wird!“


Ausgangspunkt seiner Klage war der brutale Polizei-Einsatz 2018 im baden-württembergischen Ellwangen, wo die Polizei nachts gewaltsam in die Zimmer der schlafenden Bewohner eindrang und für Angst und Panik sorgte. Auch als Alassa Mfouapon einige Monate später zur Abschiebung abgeholt wurde, betrat die Polizei erneut ohne Rücksicht auf die Bewohner das Mehrbettzimmer in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Dagegen richtet sich seine Klage.

 Zur Begründung sagt er: »Warum kann die Polizei nicht an die Tür klopfen und warten, bis ich an die Tür komme? Stattdessen stürmt sie einfach nachts mein Zimmer, ohne Vorankündigung, ohne Abwarten meiner Reaktion und vor allem ohne einen Durchsuchungsbeschluss. Ich wünsche mir, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem wichtigen Fall klarstellt, dass die Rechte von Flüchtlingen genauso viel zählen wie die Rechte von anderen Menschen. Auch wir Flüchtlingen haben ein unveräußerliches Recht auf Privatsphäre. Wenn die Polizei in unsere Zimmer eindringen will, sollte sie genauso wie bei anderen Bürgerinnen und Bürgern einen rechtlich geregelten Durchsuchungsbeschluss benötigen. Es darf keine Ausnahme für uns geben. Die Unverletzlichkeit der Wohnung muss für alle gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Status«, so Alassa Mfouapon

de_DEDeutsch
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