Alassa Mfouapon, Bundessprecher des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität, reichte – vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Meister&Partner und in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl – eine Verfassungsbeschwerde ein. Die Unverletzlichkeit der Wohnung soll uneingeschränkt auch für Flüchtlingsunterkünfte gelten! Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität steht als Selbstorganisation von Flüchtlingen und solidarischen Menschen für die Losung „Jetzt reden wir“ und hat in dem Sinne in der Vergangenheit wichtige juristische Erfolge erreicht, so gegen die BILD-Zeitung oder gegen Weidel/AfD wegen deren unerträglicher Hetze.
Das Bundesverfassungsgericht wird die Beschwerde überprüfen, und ihre Entscheidung wird eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Verfassungsmäßigkeit der infrage stehenden Maßnahmen spielen.
https://taz.de/Verfassungsbeschwerde-eines-Kameruners/!5967661/
https://www.rf-news.de/2023/kw42/verfassungsbeschwerde-eingereicht
https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/lea-ellwangen
https://www.badische-zeitung.de/eine-abschiebung-als-durchsuchung
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177159.abschiebungen-gefluechtetenrechte-missachtet.html
https://www.freie-radios.net/122662
https://rdl.de/beitrag/verfassungsbeschwerde-f-r-unverletzlichkeit-der-wohnung-erstaufnahmelagern